K -News vom 07.09.2001

Verdreifachung bei PET-Erfrischungsgetränken in Einweg binnen 12 Monaten


Hitzesommer führte zum Einweg-Boom / NGG-Forderung nach Moratorium beim Dosenpfand zurückgewiesen

Der heiße Sommer 2001 wurde von Teilen der Getränkeindustrie dazu genutzt, durch einseitige Sonderangebote für in Einweg abgefüllte Getränke Mehrweggetränke weiter zu verdrängen. Innerhalb von nur 12 Monaten hat sich beispielsweise der Anteil von in PET-Einweg abgefüllten C02-haltigen Erfrischungsgetränken fast verdreifacht. So stieg deren
PET-Einweg-Marktanteil vom 1. Hj. 2000 zum 1. Hj. 2001 von 9,7% auf 24.6% an. Insbesondere bei neuen Getränkesorten wie z.B. Schorle-Mischgetränke bzw. neuen Flaschengrößen (z. B. der 2-Liter-Flasche) setzen die großen Unternehmen derzeit massiv auf Einweg.

"Nur ein schnelles Pfand auf Dosen und Flaschen wird die Chancengleichheit zwischen Einweg und Mehrweg wieder herstellen, so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH). Das von der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geforderte zweijährige Moratorium wies Guder als "in keiner Weise nachvollziehbar" zurück.

"Nur eine Bananenrepublik könne sich leisten, Milliardeninvestitionen zur Sicherung des ökologisch vorteilhaften Mehrwegsystems und 250 000 von ihm abhängigen Arbeitsplätzen
kurzfristig die Rechtsgrundlage zu entziehen", so Guder weiter zum Moratoriumsvorschlag der NGG. Die Mehrwegquote für den offiziellen Nacherhebungszeitraum Feb. 1999 bis Jan. 2000 liege mit 68,29 Prozent bereits weit unter der 72-Prozent-Messlatte.

"Seit zehn Jahren kennen die großen Lebensmittelketten die Verpackungsverordnung. Zuletzt im Jahre 1998 von Umweltministerin Merkel novelliert, schreibt die Verpackungsverordnung vor, dass die Bundesregierung jährlich über die Entwicklung des Mehrweganteils zu
berichten hat. Mit der für Ende nächster Woche angekündigten Veröffentlichung der gemessenen Mehrwegquote wird die bereits vor Jahren beschlossene Pfandpflicht für Getränkedosen und Flaschen ab 1. März 2002 ausgelöst", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

DUH und GFGH gehen aufgrund neuester Marktdaten davon aus, dass spätestens zum Sommer 2002 auch die Pfandpflicht für Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola in Dosen und
Einwegflaschen ausgelöst wird. Somit wird die Gleichbehandlung von Cola- und Bierdosen auch binnen vier Monaten bis Sommer 2002 sichergestellt. Zudem ergibt sich so eine zweistufige, entzerrte Einführung des Pflichtpfandes. Dies dürfte dem Handel bei der
Umstellung zusätzlich helfen.

Text: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Internet: http://www.duh.de

 




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